1. Der Ehegatte, die Kinder, die Eltern oder andere nahe Familienangehörige der verstorbenen Person. Diese Personen können möglicherweise Schadensersatz wie Verlust der Kameradschaft, emotionale Belastung und finanzielle Unterstützung einklagen.
2. Der Nachlass der verstorbenen Person. Der Nachlass kann möglicherweise Schadensersatz wie etwa medizinische Kosten, entgangenen Verdienst sowie Schmerzen und Leiden einklagen.
3. Ein überlebender Ehegatte oder ein überlebendes Kind kann möglicherweise den Verlust der Gemeinschaft, d. h. den Verlust der Kameradschaft und Zuneigung der verstorbenen Person, klagen.
4. In einigen Fällen kann eine Klage wegen unrechtmäßiger Tötung auch im Namen eines Fötus erhoben werden, der aufgrund ärztlicher Fahrlässigkeit getötet wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Gesetze, die Klagen wegen unrechtmäßiger Tötung regeln, von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, um festzustellen, wer in Ihrem speziellen Fall zur Klage berechtigt ist.
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