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Darf ein LPN einem Hospizpatienten legal Betäubungsmittel verabreichen?

Die Antwort auf diese Frage hängt vom Staat ab, in dem die LPN tätig ist. In einigen Bundesstaaten ist es LPNs nicht gestattet, Patienten Betäubungsmittel zu verabreichen, während ihnen dies in anderen Bundesstaaten unter bestimmten Bedingungen gestattet sein kann. In einigen Staaten ist es beispielsweise LPNs möglicherweise gestattet, Hospizpatienten Betäubungsmittel zu verabreichen, wenn sie eine spezielle Schulung erhalten haben und von einem Arzt beaufsichtigt werden. Es ist wichtig, sich beim staatlichen Pflegeamt zu erkundigen, welche spezifischen Anforderungen für LPNs gelten, die Hospizpatienten Betäubungsmittel verabreichen möchten.

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