Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn beispielsweise ein Büroleiter zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben auf Patientenakten zugreifen muss, kann ihm mit der entsprechenden Berechtigung Zugriff gewährt werden. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesstaaten Gesetze, die Büroleitern bestimmte Rechte zum Zugriff auf Patientenakten einräumen.
Daher hängt die Antwort auf die Frage, ob ein Büroleiter das Recht hat, auf Patientenakten zuzugreifen, von den konkreten Umständen ab. Wenn Sie Büroleiter sind und sich nicht sicher sind, ob Sie Zugriff auf Patientenakten haben, sollten Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder einen Anwalt für Gesundheitsfürsorge wenden.
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