Kliniken tragen in der Regel nicht das Rote-Kreuz-Zeichen. Das Rotkreuz-Emblem ist ein geschütztes Symbol nach dem humanitären Völkerrecht und darf nur von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, anerkannten nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften sowie autorisierten militärischen Sanitätsdiensten und -personal verwendet werden. Die Verwendung des Symbols des Roten Kreuzes durch andere Organisationen ist gemäß den Genfer Konventionen von 1949 verboten.