Für Kosmetikerinnen gibt es im Allgemeinen kein gesetzliches Renteneintrittsalter und sie können auf Wunsch weiterarbeiten, es sei denn, dies ist durch staatliche Zulassungen oder Beschäftigungsrichtlinien vorgeschrieben. Für eine Kosmetikerin ist der Ruhestand oft eine persönliche Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren wie den körperlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes, Lebensstilpräferenzen, finanziellen Voraussetzungen oder gesundheitlichen Gründen beeinflusst wird. Einige bleiben möglicherweise Teilzeit, um persönliche Interessen zu berücksichtigen oder soziale Interaktionen aufrechtzuerhalten.