Wenn eine Pflegekraft der Meinung ist, dass die Sedierung eines Patienten nicht im besten Interesse des Patienten ist, kann sie dem Arzt gegenüber ihre Bedenken äußern. Der Arzt ist jedoch nicht verpflichtet, der Empfehlung der Krankenschwester zu folgen und kann sich dennoch für eine Sedierung des Patienten entscheiden.
In Fällen, in denen eine Meinungsverschiedenheit zwischen einer Krankenschwester und einem Arzt hinsichtlich der Patientenversorgung besteht, ist es üblich, einen Dritten wie einen Vorgesetzten, einen Manager oder einen medizinischen Direktor einzubeziehen, um bei der Lösung des Problems zu helfen und die endgültige Entscheidung zu treffen.
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