Im Allgemeinen nein. In den meisten Gerichtsbarkeiten kann eine Autopsie nicht gegen den Willen der nächsten Angehörigen des Verstorbenen durchgeführt werden. Dies liegt daran, dass der Körper einer verstorbenen Person als ihr Eigentum betrachtet wird und ihre nächsten Angehörigen das Recht haben, darüber zu entscheiden, was mit ihm geschieht. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise kann in manchen Fällen eine Autopsie gesetzlich vorgeschrieben sein, etwa wenn eine Person unter verdächtigen Umständen stirbt. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesstaaten Gesetze, die es Gerichtsmedizinern erlauben, Autopsien ohne Zustimmung der nächsten Angehörigen durchzuführen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies im öffentlichen Interesse liegt.