1. Kontaktaufnahme mit dem Büro des Gerichtsmediziners oder Gerichtsmediziners oder dem örtlichen Bestattungsunternehmen, um sich über deren Dienste und das Verfahren für die Beantragung einer Autopsie zu erkundigen. Diese Stellen sind in der Regel für die Durchführung von Autopsien verantwortlich.
2. Bereitstellung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Fall den gesetzlichen Anforderungen für eine Autopsie entspricht.
3. Zahlung der geforderten Autopsiegebühr im Bestattungsinstitut oder beim Gerichtsmediziner. Die Kosten für Autopsien können variieren.
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