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Was passiert mit toten Dingen, die nicht beansprucht werden?

Wenn jemand stirbt und es weder ein Testament noch einen Angehörigen gibt, der seine sterblichen Überreste beanspruchen könnte, gilt er als „nicht beansprucht“. Abhängig von der Gerichtsbarkeit und den örtlichen Gesetzen werden verschiedene Verfahren befolgt, um die Entsorgung nicht beanspruchter Leichen zu handhaben. Hier ist ein allgemeiner Überblick darüber, was normalerweise mit nicht beanspruchten Toten passiert:

1. Berichterstattung und Untersuchung :

- Wenn eine Person ohne Testament oder Angehörige verstirbt, werden die Behörden (in der Regel die Polizei oder ein Gerichtsmediziner) benachrichtigt.

- Es wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Identität des Verstorbenen festzustellen, die Todesursache zu ermitteln und mögliche Verwandte oder Begünstigte ausfindig zu machen.

2. Benachrichtigung :

- Es wird versucht, über verfügbare Aufzeichnungen und Informationen mit Verwandten oder nächsten Angehörigen in Kontakt zu treten.

3. Nicht abgeholte Leichen in Krankenhäusern :

- Wenn die Leiche nicht in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung abgeholt wird, können die Krankenhausbehörden die örtliche Gerichtsmedizin oder den Bestattungsunternehmer benachrichtigen.

4. Transport zur Leichenhalle :

- Die nicht abgeholte Leiche wird normalerweise zur ordnungsgemäßen Lagerung in eine Leichenhalle des Landkreises oder des Bundesstaates transportiert.

5. Öffentlicher Administrator :

- In den meisten Gerichtsbarkeiten ist eine staatliche Behörde, beispielsweise das Amt der öffentlichen Verwaltung, für die Verwaltung nicht beanspruchter Nachlässe und Vermögenswerte, einschließlich der Verfügung über die verstorbene Person, verantwortlich.

6. Bestattungsarrangements :

- Die öffentliche Verwaltung sorgt in der Regel für die Bestattung oder Einäscherung des nicht abgeholten Leichnams.

- In einigen Fällen kann der Staat oder Landkreis die Bestattungskosten übernehmen, während in anderen Fällen die Beerdigung mit Hilfe von Spendengeldern oder Wohltätigkeitsorganisationen durchgeführt werden kann.

7. Beerdigung oder Einäscherung :

- Der Leichnam kann auf einem dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhof beigesetzt oder gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften eingeäschert werden.

- In einigen Regionen gibt es spezielle Bereiche auf Friedhöfen, die nicht beanspruchten Personen vorbehalten sind.

8. Eigentum und persönliche Gegenstände :

- Alle vom Verstorbenen hinterlassenen Besitztümer und Habseligkeiten werden in der Regel von der öffentlichen Verwaltung inventarisiert und aufbewahrt.

- Es kann versucht werden, Erben oder Begünstigte für die Verteilung des Vermögens ausfindig zu machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Prozess von Land zu Land unterschiedlich sein kann. In einigen Fällen kann die Landes- oder Kommunalverwaltung auch Maßnahmen ergreifen, um entfernte Verwandte zu kontaktieren oder Mitteilungen zu veröffentlichen, um Familienmitglieder ausfindig zu machen. Letztlich orientiert sich der Umgang mit nicht abgeholten Leichen an Gesetzen, die einen respektvollen und würdevollen Umgang mit den Verstorbenen gewährleisten sollen.

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