Für eine vorzeitige Einlösung von NSCs sind nur wenige konkrete Fälle zulässig:
Tod des Kontoinhabers: Im Falle des vorzeitigen Ablebens des Kontoinhabers kann der Nominee bzw. gesetzliche Erbe die NSC jederzeit unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorzeitig einlösen.
Medizinische Notfälle: Bei schwerwiegenden medizinischen Notfällen des Kontoinhabers oder eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ein vorzeitiger Bezug zulässig sein. Der Kontoinhaber muss zur Begründung des Anspruchs relevante medizinische Dokumente und Nachweise vorlegen.
Wohnsitzwechsel ins Ausland: Wenn der Kontoinhaber dauerhaft aus Indien auswandert und nicht ansässig wird, kann ihm die vorzeitige Auszahlung des NSC gestattet werden. Der Kontoinhaber muss einen Nachweis über die Änderung seines Aufenthaltsstatus vorlegen.
In allen anderen Fällen können NSCs nicht vor Ablauf der Laufzeit gebrochen werden. Wenn Sie vor der Fälligkeit Ihres NSC Zugang zu Geldern benötigen, können Sie andere Anlageoptionen in Betracht ziehen, die Flexibilität in Bezug auf die Auszahlung oder Teilauszahlung bieten.
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