Es ist verboten, dass ein 16-Jähriger sexuellen Kontakt mit einem 14-Jährigen hat. Dazu gehört auch das Fingern. Das Schutzalter liegt in den meisten Rechtsordnungen bei 16 oder 18 Jahren, und jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Minderjährigen und einem Erwachsenen gilt als gesetzliche Vergewaltigung.