Der Straftatbestand für die Abgabe von Alkohol an Minderjährige kann je nach Gerichtsbarkeit variieren, fällt aber im Allgemeinen unter ein Vergehen oder eine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit wegen der Abgabe von Alkohol an Minderjährige kann zu Geldstrafen, Gefängnisstrafen und Bewährung führen. Bei wiederholten Straftaten oder besonders schwerwiegenden Umständen kann eine Strafanzeige erhoben werden.