Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel:
- Wenn ein junger Mensch verheiratet ist, gilt er im Sinne des Gesetzes als Erwachsener und kann sein Zuhause ohne Zustimmung seiner Eltern verlassen.
- Ist ein Jugendlicher in der Bundeswehr, gilt er auch als Erwachsener und kann das Haus ohne Zustimmung der Eltern verlassen.
In manchen Fällen kann ein junger Mensch vor Gericht die Emanzipation beantragen. Hierbei handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, das es einem Minderjährigen ermöglicht, rechtlich als Erwachsener betrachtet zu werden und die mit dem Erwachsenenalter verbundenen Rechte und Pflichten zu erlangen. Wenn die Emanzipation gewährt wird, kann ein junger Mensch sein Zuhause ohne Zustimmung seiner Eltern verlassen.
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