1. Kinder:Wenn eine unverheiratete Frau Kinder hat, sind diese ihre Haupterben.
2. Eltern:Wenn die unverheiratete Frau keine Kinder hat, erben ihre Eltern ihren Nachlass.
3. Geschwister:Wenn die unverheiratete Frau weder Kinder noch Eltern hat, erben ihre Geschwister ihren Nachlass.
4. Nächste Verwandte:Wenn die unverheiratete Frau keine Kinder, Eltern oder Geschwister hat, erben ihre nächsten Verwandten ihren Nachlass. Die Definition von „nächsten Angehörigen“ kann von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein, im Allgemeinen umfasst sie jedoch Blutsverwandte wie Tanten, Onkel, Cousins, Großeltern, Urgroßeltern und noch weiter entfernte Verwandte.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze zur gesetzlichen Erbfolge von Staat zu Staat erheblich variieren können. Daher ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Nachlassplanung oder das Nachlassgericht in der Gerichtsbarkeit zu wenden, in der die unverheiratete Frau ihren Wohnsitz hat, um die spezifischen gesetzlichen Erben zu bestimmen. Wenn eine unverheiratete Frau außerdem zu Lebzeiten ein gültiges Testament erstellt hat, kann das Testament eine andere Verteilung ihres Nachlasses vorsehen und damit die gesetzliche Erbfolge ersetzen.
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