Es gibt kein „ärztliches Patientenprivileg“, das für Kinder oder andere Personen gilt. Es gibt jedoch Gesetze zur Patientenvertraulichkeit, die den Schutz und die Wahrung der Privatsphäre der persönlichen Gesundheitsdaten eines Patienten gewährleisten sollen. Wenn Minderjährige (in der Regel Kinder unter 18 Jahren) medizinisch versorgt werden, sind in der Regel Eltern oder Erziehungsberechtigte beteiligt