Im Allgemeinen hat der sorgeberechtigte Elternteil bei Vorwürfen emotionalen Missbrauchs möglicherweise die Möglichkeit, beim Familiengericht eine Änderung des aktuellen Erziehungsplans zu beantragen. Der Elternteil, der Missbrauch behauptet, muss Beweise und Dokumentation des mutmaßlichen emotionalen Missbrauchs vorlegen, wozu Zeugenaussagen, medizinische oder psychische Gesundheitsakten oder andere relevante Informationen gehören können.
Auf der Grundlage der vorgelegten Beweise und Umstände kann das Gericht beschließen, die Besuchsregelung zu ändern, um das Wohlergehen und die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. In einigen Fällen kann das Gericht einen beaufsichtigten Besuch anordnen, bei dem sich das Kind mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil in Anwesenheit eines Dritten, beispielsweise eines Therapeuten oder Sozialarbeiters, trifft.
Die vorrangige Erwägung des Gerichts in jeder Sorgerechtsangelegenheit ist immer das Wohl und die Sicherheit des Kindes.
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