Die Beschneidung wird typischerweise aus kulturellen, religiösen oder medizinischen Gründen bei männlichen Neugeborenen durchgeführt. Da Oberstufenschüler im Allgemeinen nicht als Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kleinkindern gelten, käme für sie die Krankenversicherung für die Beschneidung von Säuglingen in der Regel nicht in Betracht.