Schulgesundheitsfachkräfte , wie vom Staat festgelegt, können Ärzte, Arzthelferinnen, ausgebildete Krankenschwestern, Krankenpfleger, Gesundheitsdienstverwalter, klinische Psychologen, Sozialarbeiter, zugelassene Berufsberater, Zahnärzte, Dentalhygieniker, Ernährungsberater/Diätberater, Podologen, Chiropraktiker, zugelassene Physiotherapeuten, Arbeits- und Sprachpathologen und/oder Audiologen, Optiker, Sporttrainer, Anbieter für psychische Gesundheit, zertifizierte Dolmetscher für Hörgeschädigte und andere entsprechend qualifizierte Personen.
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