Daher würde jeder Aufenthalt über den genehmigten Zeitraum hinaus zu einer Verjährungsfrist von drei oder zehn Jahren führen, wodurch verhindert wird, dass ihr dauerhafter Wohnsitz aufgrund der Eheschließung zustande kommt (zusätzlich zu möglichen Einwanderungsbetrugs-/Abschiebungsgründen aufgrund vorsätzlicher Falschangaben).
Da die zulässige Aufenthaltsdauer im Rahmen des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht 90 Tage beträgt, sollte der Sponsor erwägen, sofort einen Antrag auf ein Verlobtenvisum einzureichen, wenn die Absicht besteht, zu heiraten, da die zulässige Aufenthaltsdauer mit diesem Status (K-1-Visum) ein Jahr ab Einreise beträgt wenn die Heirat in diesem Zeitraum stattfindet und weitere 6 Monate zur Verfügung stehen, um bei Bedarf die Green Card-Anträge einzureichen.
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