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Aus welchem ​​Grund werden manche Abtreibungen als Wahlabtreibungen bezeichnet?

Unter Wahlabtreibung versteht man den freiwilligen Abbruch einer Schwangerschaft, bevor der Fötus außerhalb der Gebärmutter lebensfähig ist. Es wird „Wahlfach“ genannt, weil es nicht das Ergebnis einer medizinischen Notfallsituation ist. Wahlabtreibungen werden in der Regel aus Gründen wie einer ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaft, Bedenken hinsichtlich der Gesundheit oder Sicherheit der Mutter oder des Fötus oder aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen durchgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff „Wahlfach“ nicht impliziert, dass es sich bei der Abtreibung um eine leichtfertige oder nicht ernsthafte Entscheidung handelt. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist zutiefst persönlich und hängt oft von komplexen Faktoren ab, die für die betroffene Person, ihren Arzt und ihre Familie nachvollziehbar sind. Der Begriff „elektiv“ bezieht sich lediglich auf den freiwilligen und nicht verpflichtenden Charakter des Eingriffs, im Gegensatz zu einer Abtreibung, die aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit oder einer lebensbedrohlichen Situation durchgeführt wird.

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