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Sie glauben, Sie könnten in der 20. Woche schwanger sein und noch abbrechen?

In den meisten Ländern und Gerichtsbarkeiten liegt die gesetzliche Grenze für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (auch bekannt als Schwangerschaftsabbruch) zwischen der 12. und 24. Schwangerschaftswoche, abhängig von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften. Über diese Grenze hinaus ist der Eingriff grundsätzlich nur noch bei medizinischer Notwendigkeit zulässig, etwa wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet sind. Die spezifischen Gesetze und Vorschriften bezüglich Abtreibungsbeschränkungen können von Land zu Land und sogar innerhalb verschiedener Gerichtsbarkeiten innerhalb desselben Landes unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften an Ihrem Standort zu prüfen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten. Wenn Sie über eine Abtreibung nachdenken, ist es außerdem ratsam, einen Arzt oder die zuständigen Behörden zu konsultieren, um Ihre Möglichkeiten und Rechte zu erfahren.

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