Die maximal zulässige Dosis für eine schwangere Röntgengerätebedienerin beträgt 5 mSv (Millisievert) über die gesamte Dauer der Schwangerschaft. Dieser Dosisgrenzwert wird von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) festgelegt, um die Sicherheit sowohl der Mutter als auch des sich entwickelnden Fötus zu gewährleisten. Um die Dosis innerhalb dieser Grenze zu halten, müssen schwangere Bediener von Röntgengeräten Schutzkleidung tragen und strenge Sicherheitsprotokolle befolgen, einschließlich der Verwendung geeigneter Abschirmungen und der Minimierung der Expositionszeit. Darüber hinaus wird die Strahlenexposition regelmäßig überwacht, um die Einhaltung sicherzustellen und das Risiko einer Überschreitung des Dosisgrenzwerts zu verringern.