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Bekommt ein Armee-Ehemann Urlaub, wenn seine Frau schwanger ist?

Ja, ein Armee-Ehemann kann Urlaub bekommen, wenn seine Frau schwanger ist.

Vaterschaftsurlaub ist eine Form des Urlaubs, der Militärangehörigen zur Unterstützung bei der Betreuung eines Neugeborenen gewährt wird. Der Vaterschaftsurlaub beträgt in der Regel 10 Tage, kann aber unter bestimmten Umständen auf bis zu 15 Tage verlängert werden.

Um Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu haben, muss der Militärangehörige Vater des Neugeborenen sein und im aktiven Dienst sein. Außerdem muss der Militärangehörige zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens 180 Tage ununterbrochenen aktiven Dienst geleistet haben.

Der Vaterschaftsurlaub kann jederzeit innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Der Militärangehörige muss mindestens 7 Tage vor Beginn des Urlaubs einen Antrag auf Vaterschaftsurlaub schriftlich bei seinem Vorgesetzten einreichen.

Während des Vaterschaftsurlaubs erhält der Militärangehörige sein volles Gehalt und seine Zulagen, außerdem sammelt er weiterhin Urlaub und sammelt Rentenpunkte.

Vaterschaftsurlaub ist eine wichtige Leistung für Militärangehörige, die in dieser besonderen Zeit für ihre Frau und ihr Neugeborenes da sein möchten.

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