Hier sind einige Faktoren, die bei der Beurteilung eines Invaliditätsanspruchs im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Erkrankung, die durch eine Schwangerschaft verschlimmert wird, berücksichtigt werden können:
1. Schweregrad der Erkrankung: Die Schwere Ihrer Vorerkrankung und das Ausmaß, in dem sie sich durch die Schwangerschaft verschlimmert, sind entscheidende Faktoren für Ihren Anspruch auf Invaliditätsleistungen. Wenn Ihre Erkrankung so schwerwiegend ist, dass Sie nicht mehr arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen, auch wenn die Erkrankung nicht als dauerhaft gilt.
2. Dauer der Behinderung: Invaliditätsleistungen werden in der Regel für langfristige oder dauerhafte Behinderungen gewährt. Wenn eine Besserung Ihres Zustands nach der Schwangerschaft zu erwarten ist, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf langfristige Leistungen. Sie haben jedoch möglicherweise Anspruch auf Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, wenn Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt nicht arbeiten können.
3. Arbeitsfähigkeit: Die letzte Frage bei einem Invaliditätsanspruch ist, ob Ihr Zustand Sie daran hindert, zu arbeiten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die wesentlichen Funktionen Ihres Arbeitsplatzes zu erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Invaliditätsleistungen, auch wenn Ihr Zustand nicht dauerhaft ist.
Es ist wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Behindertenrecht zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und Ihren Anspruch auf Leistungen festzustellen.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften