Eine Schwangerschaft gilt im Allgemeinen nicht als Vorerkrankung, wenn die Person beim Abschluss der Versicherung nichts von der Schwangerschaft wusste. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Versicherungsgesellschaften möglicherweise unterschiedliche Definitionen von Vorerkrankungen und Ausschlüssen haben. Daher ist es wichtig, die spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen, um den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft zu ermitteln.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken dazu haben, ob eine Schwangerschaft im Rahmen Ihres Versicherungsplans als Vorerkrankung gilt, sollten Sie sich zur Klärung und weiteren Informationen an Ihren Versicherungsträger wenden