Wenn eine Person keine überlebenden Kinder oder Nachkommen hat, geht ihr Nachlass auf ihre Eltern über. Lebt keiner der Elternteile, geht der Nachlass auf die Geschwister oder deren Nachkommen über. Wenn ein Geschwisterkind der verstorbenen Person verstorben ist, geht dessen Anteil am Nachlass auf dessen Kinder (die Nichten oder Neffen der verstorbenen Person) über.
Wenn eine Person keine überlebenden Kinder, Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Nachkommen von Geschwistern hat, geht ihr Nachlass gemäß den Abstammungs- und Verteilungsregeln des Virginia Code § 64.2-101 ff. auf die nächsten lebenden Verwandten über.
Da Sie in Ihrem Fall das einzige überlebende Kind Ihrer Mutter sind und eine erwachsene Tochter haben, wäre Ihre Tochter nach dem Recht von Virginia die Erbin des Nachlasses Ihrer Mutter.
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