- Ihre Kinder, Enkel, Stiefkinder oder Adoptivkinder
- Ihr Ehepartner oder Lebenspartner
- Deine Eltern, Großeltern oder Stiefeltern
- Ihre Geschwister, Nichten oder Neffen (in bestimmten Fällen)
Bitte beachten Sie, dass spezifische Regeln und Zulassungskriterien je nach Gruppenkrankenversicherung Ihres Arbeitgebers variieren können. Um eine weitere Person als pflegebedürftige Person in Ihre Krankenversicherung aufzunehmen, müssen Sie in der Regel eine Dokumentation Ihrer Beziehung zu der Person sowie Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie versicherungsberechtigt sind.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, aber Ihren Partner in Ihre Krankenversicherung aufnehmen möchten, ist es wichtig, die Bedingungen Ihres Plans zu prüfen und zu klären, ob Ihr Partner als Lebenspartner oder abhängiger Partner betrachtet werden kann. Die Anforderungen für Leistungen inländischer Partnerschaften können von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein und die Berechtigung kann davon abhängen, ob Ihr Staat oder Ihre Gerichtsbarkeit inländische Partnerschaften anerkennt.
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