Nein, es ist grundsätzlich nicht möglich, eine Lebensversicherung für Ihren Ehepartner ohne dessen Unterschrift abzuschließen. Bei den meisten Lebensversicherungen muss der Antragsteller den Antrag unterzeichnen, Fragen zu seinem Gesundheitszustand und seiner Krankengeschichte beantworten und sich in vielen Fällen auch einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Zweck dieser Schritte besteht darin, das Risiko der versicherten Person einzuschätzen und die angemessene Prämie festzulegen. Dadurch soll die Richtigkeit und Integrität der Informationen gewährleistet werden.
Einige Arten von Lebensversicherungen, wie z. B. Risikolebensversicherungen, ermöglichen in manchen Fällen möglicherweise ein vereinfachtes Antragsverfahren ohne ärztliche Untersuchung, der Antragsteller müsste den Antrag jedoch dennoch unterzeichnen und nach bestem Wissen und Gewissen genaue Informationen bereitstellen.