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Ist der überlebende Ehegatte in New Jersey für die Arztrechnungen verantwortlich?

Ja.

Nach dem Recht von New Jersey ist ein überlebender Ehegatte für die Arztrechnungen des verstorbenen Ehegatten verantwortlich, wenn der überlebende Ehegatte in der Lage ist, die Rechnungen zu bezahlen.

Das heißt, wenn der verstorbene Ehegatte Arztrechnungen hatte, die vor seinem Tod nicht bezahlt wurden, muss der überlebende Ehegatte diese Rechnungen möglicherweise aus seinem eigenen Vermögen bezahlen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.

Beispielsweise ist der überlebende Ehegatte möglicherweise nicht für die Arztrechnungen verantwortlich, wenn der überlebende Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Ehegatten nicht rechtmäßig mit dem verstorbenen Ehegatten verheiratet war oder wenn der überlebende Ehegatte zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem verstorbenen Ehegatten zusammenlebte über den Tod des verstorbenen Ehegatten.

Darüber hinaus ist der überlebende Ehegatte möglicherweise nicht für die Arztrechnungen verantwortlich, wenn der überlebende Ehegatte nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, die Rechnungen zu bezahlen, beispielsweise wenn der überlebende Ehegatte von einem festen Einkommen lebt.

Wenn ein überlebender Ehegatte nicht in der Lage ist, die Arztrechnungen des verstorbenen Ehegatten zu bezahlen, kann er möglicherweise finanzielle Unterstützung beim Bundesstaat New Jersey beantragen.

Für weitere Informationen zur Verantwortung des überlebenden Ehegatten für die Arztrechnungen des verstorbenen Ehegatten wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe.

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