In den meisten Fällen steht unverheirateten Personen keine Zweitversicherung zur Deckung ihrer medizinischen Kosten aus eigener Tasche zur Verfügung, die über den Betrag hinausgehen, der möglicherweise nicht durch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Gruppenkrankenversicherung abgedeckt wird. Eine Zweitversicherung, auch Zusatzversicherung genannt, erfordert in der Regel den Nachweis einer primären Gruppenversicherung durch einen Arbeitgeber oder ein staatliches Gesundheitsprogramm, um als Erstzahler der Gesundheitsrechnungen zu fungieren, was in diesem speziellen Szenario nicht anwendbar ist