Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise sind Sie möglicherweise nicht für die Arztrechnungen Ihres Ehepartners verantwortlich, wenn die Schulden vor Ihrer Heirat entstanden sind, Sie getrennt von Ihrem Ehepartner leben oder wenn Sie einen gültigen Ehevertrag haben, in dem etwas anderes steht.
Wenn Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Haftung für die Arztrechnungen Ihres Ehepartners haben, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften