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Wenn Sie durch die Versicherung Ihres Ehegatten versichert sind und einen Job annehmen, bei dem Ihr Versicherungsschutz nicht erlischt, gibt es irgendwelche medizinischen Probleme, von denen Sie annehmen, dass sie bereits vorher bestanden haben?

Dies hängt von den spezifischen Bedingungen Ihrer Ehegattenversicherung und dem Versicherungsplan Ihres neuen Arbeitgebers ab. Wenn zwischen den beiden Plänen keine Lücke im Versicherungsschutz besteht, sollten im Allgemeinen alle bereits bestehenden Erkrankungen durch den neuen Plan abgedeckt werden. Es ist jedoch wichtig, die Deckungsdetails beider Pläne sorgfältig zu prüfen, um dies zu bestätigen und mögliche Einschränkungen oder Ausschlüsse zu verstehen.

Einige Versicherungspläne können eine Wartezeit für Vorerkrankungen vorsehen, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz für diese Erkrankungen möglicherweise nicht sofort beginnt. Darüber hinaus können einige Pläne unterschiedliche Definitionen davon haben, was eine Vorerkrankung darstellt. Bei manchen Plänen kann es beispielsweise sein, dass eine Erkrankung bereits vorbesteht, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 6 oder 12 Monate) vor Versicherungsbeginn diagnostiziert oder behandelt wurde.

Wenn Sie Bedenken haben, wie Ihre Vorerkrankungen durch die Versicherung Ihres neuen Arbeitgebers abgedeckt werden können, sollten Sie sich zur Klärung direkt an die Personalabteilung oder die Versicherungsgesellschaft wenden. Sie können Ihnen spezifische Informationen zum Versicherungsschutz des Plans geben und alle Ihre Fragen beantworten.

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