Einige Versicherungspläne können eine Wartezeit für Vorerkrankungen vorsehen, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz für diese Erkrankungen möglicherweise nicht sofort beginnt. Darüber hinaus können einige Pläne unterschiedliche Definitionen davon haben, was eine Vorerkrankung darstellt. Bei manchen Plänen kann es beispielsweise sein, dass eine Erkrankung bereits vorbesteht, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 6 oder 12 Monate) vor Versicherungsbeginn diagnostiziert oder behandelt wurde.
Wenn Sie Bedenken haben, wie Ihre Vorerkrankungen durch die Versicherung Ihres neuen Arbeitgebers abgedeckt werden können, sollten Sie sich zur Klärung direkt an die Personalabteilung oder die Versicherungsgesellschaft wenden. Sie können Ihnen spezifische Informationen zum Versicherungsschutz des Plans geben und alle Ihre Fragen beantworten.
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