Die Regeln für die Deckung abhängiger Personen variieren je nach Versicherungsplan und dem Staat, in dem Sie wohnen. Im Allgemeinen haben Kinder jedoch bis zum Erreichen eines bestimmten Alters, typischerweise 19, 23, 25 oder 26, je nach Bundesstaat, Anspruch auf eine pflegebedürftige Krankenversicherung im Rahmen der Krankenversicherung eines Elternteils. Nach diesem Alter haben Kinder keinen Anspruch mehr auf eine pflegebedürftige Person, es sei denn, sie sind behindert oder erfüllen bestimmte andere spezifische Bedingungen.
Daher ist es wahrscheinlich, dass Ihr 28-jähriges Kind keinen Anspruch mehr auf die Krankenversicherung Ihrer Familie hat. Sie sollten sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen, um dies zu bestätigen und sich nach anderen verfügbaren Optionen für den Versicherungsschutz zu erkundigen.