Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Krankenhausrechnungen Ihrer Eltern mitunterzeichnet oder garantiert haben.
Wenn Sie dies getan haben, sind Sie möglicherweise finanziell für die Zahlungen verantwortlich. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Sie Eigentum oder Vermögenswerte von Ihrem Elternteil erben, deren Wert ausreicht, um die Krankenhausrechnungen zu decken. Wenn Sie solches Eigentum oder Vermögenswerte geerbt haben, können die Gläubiger versuchen, die Rechnungsbeträge aus diesen geerbten Nachlässen zurückzufordern. Um mögliche rechtliche Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten in Ihrer spezifischen Situation zu ermitteln, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Nachlass und Schulden.
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