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Gilt ein Barrett-Ösophagus von der Sozialversicherung als Behinderung?

Die Sozialversicherungsbehörde (SSA) betrachtet den Barrett-Ösophagus als Behinderung, wenn er bestimmte medizinische Kriterien erfüllt. Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen aufgrund eines Barrett-Ösophagus zu haben, müssen Sie über Folgendes verfügen:

* Dokumentation eines Arztes, dass Sie Barrett-Ösophagus haben. Dazu kann ein Bericht über eine obere Endoskopie oder eine Biopsie gehören, die das Vorhandensein eines Barrett-Ösophagus zeigt.

* Symptome des Barrett-Ösophagus, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Zu diesen Symptomen können Sodbrennen, Schluckbeschwerden, Brustschmerzen oder Übelkeit gehören.

* Nachweis, dass Ihre Symptome schwerwiegend genug sind, um Sie an der Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten zu hindern. Dazu können Aussagen Ihres Arztes, Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Kollegen gehören.

Die SSA berücksichtigt auch Ihr Alter, Ihre Ausbildung, Ihre Berufserfahrung und andere Faktoren, um festzustellen, ob Sie behindert sind. Wenn Sie die medizinischen Kriterien erfüllen und die anderen Faktoren Ihren Anspruch stützen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Invaliditätsleistungen.

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