In den meisten Rechtsordnungen gilt eine Person, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht, als volljährig und hat das Recht, ihre eigenen Entscheidungen über ihren Wohnort zu treffen, sofern sie bei klarem Verstand ist. Eine Person mit Epilepsie, die älter als 18 Jahre ist, benötigt nicht die Zustimmung ihrer Eltern, um aus ihrem Zuhause auszuziehen, auch wenn sie sich noch in ärztlicher Behandlung befindet. Für Menschen mit Epilepsie ist es jedoch wichtig, ihre Lebensumstände sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie über angemessene medizinische Unterstützung verfügen, bevor sie alleine ausziehen.