Lebensversicherungen können nur von der Person abgeschlossen werden, deren Leben versichert wird, oder von jemandem, der ein versicherbares Interesse an dieser Person hat. Ein versicherbares Interesse ist eine rechtliche oder finanzielle Beteiligung am Leben einer anderen Person. Beispielsweise hat ein Ehepartner, ein Elternteil oder ein Kind ein versicherbares Interesse am Leben eines anderen Familienmitglieds.
Eine Nichte hat kein versicherbares Interesse am Leben ihrer Tante oder ihres Onkels. Daher kann sie keine Lebensversicherung für ihr Leben vorschlagen.
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