Nach dieser geänderten Regelung haben männliche Arbeitnehmer Anspruch auf Vaterschaftsurlaub für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen innerhalb eines Jahres nach der Geburt eines Kindes. Der Vaterschaftsurlaub kann in einer oder zwei Raten in Anspruch genommen werden. Die Gesamtdauer des in zwei Raten genommenen Urlaubs darf jedoch 14 Tage nicht überschreiten.
Der Vaterschaftsurlaub wird gegen Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes und einer Erklärung des Arbeitnehmers, dass er Vater des Kindes ist, gewährt. Der Urlaub wird auch männlichen Arbeitnehmern im Falle der Adoption eines Kindes gewährt.
Während des Vaterschaftsurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt und die Zulagen, die zum Zeitpunkt des Urlaubsbeginns zulässig sind.
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