Der Entscheidungszeitraum beginnt, wenn der befehlshabende Offizier das zusammenfassende Verfügungsformular gemäß Artikel 15 von der einberufenden Behörde für das zusammenfassende Kriegsgericht erhält oder den Untersuchungsbericht erhält, wenn er den Fall weiterleitet oder gemäß RCM 407(i) Maßnahmen ergreift.