Selbstgespräche verstoßen nicht gegen das Gesetz. In den meisten Gerichtsbarkeiten gilt es als eine Form der Selbstdarstellung und ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Natürlich gibt es Ausnahmen und bestimmte Situationen, in denen dies als unangemessen erachtet werden oder Anlass zur Sorge geben kann, beispielsweise in Fällen öffentlicher Unruhen, Drohungen oder Belästigungen. Allerdings ist es grundsätzlich nicht illegal, einfach nur mit sich selbst zu reden.