Ärzte melden Fälle häuslicher Gewalt dem Kinderschutzdienst (CPS) oder dem Erwachsenenschutzdienst (APS), je nachdem, welche Person von der Gewalt betroffen ist.
Ärzte sind beauftragte Melder häuslicher Gewalt, was bedeutet, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, jeden Verdachtsfall häuslicher Gewalt den zuständigen Behörden zu melden.