> Das Recht des Volkes, seine Personen, Häuser, Papiere und Besitztümer vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu schützen, darf nicht verletzt werden, und es dürfen keine Haftbefehle ausgestellt werden, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, der durch einen Eid oder eine Bestätigung gestützt wird, insbesondere Beschreibung des zu durchsuchenden Ortes und der zu beschlagnahmenden Personen oder Sachen.
Das bedeutet, dass die Polizei Ihre Person, Ihr Haus oder Ihre Habseligkeiten nicht ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen darf, es sei denn, sie hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass Sie eine Straftat begangen haben. Selbst wenn die Polizei einen wahrscheinlichen Grund hat, muss sie dennoch einen richterlichen Durchsuchungsbefehl einholen, bevor sie Ihr Eigentum durchsuchen kann.
Der vierte Verfassungszusatz schützt auch vor ungerechtfertigter Beschlagnahme Ihres Eigentums. Das bedeutet, dass die Polizei Ihr Eigentum nicht ohne Durchsuchungsbefehl beschlagnahmen kann, es sei denn, sie hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass es sich um Beweise für eine Straftat handelt. Selbst wenn die Polizei einen berechtigten Grund hat, muss sie einen richterlichen Haftbefehl einholen, bevor sie Ihr Eigentum beschlagnahmen kann.
Der vierte Verfassungszusatz ist ein wichtiger Schutz vor Polizeimissbrauch. Es stellt sicher, dass die Polizei Ihr Eigentum nicht ohne triftigen Grund durchsuchen oder beschlagnahmen kann. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte aus dem vierten Verfassungszusatz verletzt wurden, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
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