Im Allgemeinen dürfen Krankenhäuser ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten keine Patienten- oder Familienangehörigendaten weitergeben. Dies ist auf die Gesetze zur Patientenvertraulichkeit und zum Datenschutz zurückzuführen. Der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) ist ein Bundesgesetz, das die Privatsphäre von Gesundheitsinformationen schützt. Gemäß HIPAA müssen Krankenhäuser und andere abgedeckte Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit von Patientendaten zu schützen, und sie dürfen Patientendaten ohne die Zustimmung des Patienten nicht an Dritte weitergeben, außer in bestimmten spezifischen Fällen.
Es gibt einige spezifische Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise kann es unter bestimmten Umständen erforderlich sein, dass Krankenhäuser Patientendaten an Strafverfolgungsbehörden oder Gesundheitsbehörden weitergeben. Darüber hinaus können Krankenhäuser Patienteninformationen an andere Gesundheitsdienstleister weitergeben, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Allerdings muss das Krankenhaus in diesen Fällen dennoch Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre des Patienten gewahrt bleibt.