Um den tatsächlichen Grund festzustellen, wenden Gerichte in der Regel den „Aber-für“-Test an. Nach diesem Test gelten die Handlungen des Beklagten als tatsächliche Ursache für den Schaden des Klägers, wenn der Schaden ohne die Handlungen des Beklagten nicht eingetreten wäre. Mit anderen Worten, wenn die Handlungen des Beklagten aus dem Szenario entfernt worden wären, wäre der Schaden nicht eingetreten.
Stellen Sie sich beispielsweise den Fall vor, dass ein Fahrer über eine rote Ampel fährt und mit einem anderen Auto kollidiert, was zu Verletzungen der Insassen des anderen Autos führt. In diesem Fall würden die Handlungen des Fahrers (Überfahren einer roten Ampel) als tatsächliche Ursache für die Verletzungen der Passagiere angesehen, da die Verletzungen nicht eingetreten wären, wenn der Fahrer die Ampel beachtet hätte.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Begründung tatsächlich ausschließlich auf den sachlichen Zusammenhang zwischen den Handlungen des Beklagten und dem Schaden konzentriert, ohne dass dazwischenliegende Faktoren oder die Absicht des Beklagten berücksichtigt werden. Die tatsächliche Feststellung eines Grundes ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Haftung eines Beklagten; Zusätzliche Elemente wie Sorgfaltspflicht und Pflichtverletzung müssen ebenfalls nachgewiesen werden, um eine rechtliche Haftung zu begründen.
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