Für einen gebrochenen Knöchel gibt es keine finanzielle Entschädigung. Medizinische Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung eines gebrochenen Knöchels können von der Krankenversicherung, der Personenschadenschutzversicherung (PIP) oder der Arbeiterunfallversicherung übernommen werden. Allerdings decken diese Policen in der Regel die Kosten der medizinischen Behandlung und nicht eine direkte Barauszahlung an die verletzte Person.