1. Wählen Sie einen geeigneten Behälter: Reinigungsalkohol sollte in einem dicht verschlossenen, undurchsichtigen Behälter aus Polyethylenterephthalat (PET) oder hochdichtem Polyethylen (HDPE) aufbewahrt werden. Diese Kunststoffe sind beständig gegen die Lösungsmittelwirkung von Alkohol und geben keine schädlichen Chemikalien in die Lösung ab. Vermeiden Sie die Verwendung von Behältern aus Glas oder Metall, da diese mit dem Alkohol reagieren können.
2. Halten Sie es von Hitze und offenen Flammen fern: Reinigungsalkohol ist leicht entzündlich, daher ist es wichtig, ihn fern von Wärmequellen und offenen Flammen aufzubewahren. Halten Sie den Behälter von Öfen, Heizkörpern, Kaminen und anderen wärmeerzeugenden Geräten fern.
3. Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden: Bei direkter Sonneneinstrahlung kann der Reinigungsalkohol zerfallen und seine Wirksamkeit verlieren. Bewahren Sie den Behälter an einem kühlen, dunklen Ort auf, beispielsweise in einem Schrank oder Schrank.
4. Bewahren Sie es außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren auf: Reinigungsalkohol ist giftig, wenn er in großen Mengen eingenommen oder eingeatmet wird. Stellen Sie sicher, dass der Behälter an einem für Kinder und Haustiere unzugänglichen Ort aufbewahrt wird, um eine versehentliche Einnahme oder Exposition zu vermeiden.
5. Beschriften Sie den Behälter deutlich: Stellen Sie sicher, dass der Reinigungsalkoholbehälter deutlich mit dem Inhalt und einem Warnhinweis gekennzeichnet ist. Geben Sie an, dass es sich um Isopropylalkohol handelt, und führen Sie alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auf, z. B. „entzündlich“ oder „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“.
6. Überprüfen Sie die Ablaufdaten: Reinigungsalkohol ist normalerweise etwa zwei Jahre haltbar. Überprüfen Sie das Verfallsdatum auf dem Behälter und entsorgen Sie die Lösung, wenn sie abgelaufen ist, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn Sie diese Aufbewahrungsrichtlinien befolgen, können Sie Reinigungsalkohol sicher aufbewahren und seine Wirksamkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck beibehalten.
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