Sexuell übertragbare Krankheiten (STDs) gelten nicht als Vorerkrankungen. Sie werden in der Regel erworben, nachdem eine Person versichert ist. Einige Versicherer verlangen jedoch möglicherweise eine Wartezeit oder verlangen einen Behandlungsnachweis, bevor sie Kosten im Zusammenhang mit sexuell übertragbaren Krankheiten übernehmen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem jeweiligen Versicherer nach dessen Richtlinien zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und zu Vorerkrankungen.