Nein, bei bettlägerigen Patienten ist keine Sturzrisikobeurteilung erforderlich. Sturzrisikobewertungen werden typischerweise bei Patienten durchgeführt, die mobil sind und einem Sturzrisiko ausgesetzt sind. Da sich bettlägerige Patienten nicht bewegen können, besteht für sie kein Sturzrisiko.