Ärzte wahren in der Regel die Schweigepflicht gegenüber ihren Patienten. In den meisten Ländern ist es Ärzten ohne Zustimmung des Patienten nicht gestattet, Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten oder Rezepte an Dritte weiterzugeben, auch nicht an andere Ärzte. Es kann jedoch Ausnahmen von dieser Regel geben, etwa wenn die Gesundheit des Patienten unmittelbar gefährdet ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Informationen besteht.