1. Orale Medikamente :Medizinischen Assistenten kann es gestattet sein, Patienten orale Medikamente wie Tabletten oder Kapseln zu verabreichen, wie von einem Gesundheitsdienstleister verschrieben. Sie stellen sicher, dass das richtige Medikament, die richtige Dosierung und der Patient mit der Verschreibung übereinstimmen.
2. Transdermale Pflaster :Medizinische Assistenten können nach Anweisung eines Gesundheitsdienstleisters transdermale Pflaster anbringen, die Medikamente über die Haut abgeben.
3. Topische Medikamente :Medizinische Assistenten können wie verordnet topische Medikamente wie Cremes, Salben oder Lotionen auf die Haut oder den betroffenen Bereich auftragen.
4. Augentropfen :Arzthelferinnen dürfen den Patienten nach Anweisung Augentropfen oder Salben in die Augen träufeln.
5. Nasensprays :Medizinische Assistenten können nach Anweisung eines Gesundheitsdienstleisters Nasensprays oder -tropfen verabreichen.
6. Otic Drops :Medizinische Assistenten können nach Anweisung Ohrentropfen einträufeln oder Ohrenmedikamente anwenden.
7. Inhalatoren :Medizinische Assistenten können Patienten bei der Verwendung von Inhalatoren für Atemwegsmedikamente wie Asthmamedikamente unterstützen.
8. Subkutane Injektionen :In bestimmten Bundesstaaten können medizinische Assistenten geschult und autorisiert sein, unter direkter Aufsicht subkutane Injektionen wie Insulin oder Allergiespritzen zu verabreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Medikamente und Verabreichungswege, zu deren Verabreichung medizinische Assistenten berechtigt sind, je nach Bundesland und Praxisumgebung variieren können. Medizinische Assistenten müssen die Richtlinien und Protokolle des betreuenden Gesundheitsdienstleisters und seines Arbeitgebers befolgen, um die Patientensicherheit und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
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